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  INNUNG - Was ist das?    
  Eine Innung ist die fachliche Organisationsform des Handwerks auf lokaler bzw. regionaler Ebene (meist für eine Großstadt oder einen Landkreis). In ihr schließen sich selbständige Handwerker eines Fachbereichs zusammen, um ihre gemeinsamen Interessen zu formulieren, zu fördern und zu vertreten.

Die Mitgliedschaft in einer Innung ist für Handwerksbetriebe freiwillig - im Gegensatz zur Mitgliedschaft in der Handwerkskammer. Ist ein Handwerker Innungsmitglied, können Auftraggeber sich darauf verlassen, dass er sich an die Grundregeln der Handwerksordnung hält.

Laut Handwerksordnung (Gesetz zur Ordnung des Handwerks) sind die wesentlichen Aufgaben der Innung:

  • Förderung der gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder.
  • Pflege des Gemeingeistes und der Berufsehre sowie Förderung eines guten Verhältnisses zwischen Meistern, Gesellen und Lehrlingen.
  • Regelung und Überwachung der Ausbildung im Rahmen der Dualen Ausbildung, Durchführung und Abnahme von Gesellenprüfungen.
  • Förderung und Weiterbildung des handwerklichen Könnens der Meister und Gesellen durch Vorträge, Fachseminare, Lehrgänge, etc.
  • Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern untereinander sowie zwischen Mitgliedern und ihren Auftraggebern.
Rechtsform der Innungen ist die einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR). Sie stehen unter der Rechtsaufsicht der jeweiligen Handwerkskammern.
 
       
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